Die Übergabe
Bevor Sie Ihr neues Domizil endlich beziehen können, steht noch die Übergabe an. Eigentlich kann jetzt nichts mehr schief gehen; ein paar Punkte sollten jedoch nicht unberücksichtigt bleiben:
- Haben Sie alle Schlüssel erhalten? Auch für Garage, Keller, Speicher, Briefkasten etc.?
- Lassen Sie sich Rechnungen von Handwerkern oder Einbauten geben, da möglicherweise noch Anspruch auf Garantie besteht.
- Lesen Sie die Zählerstände für Gas, Wasser und Strom gemeinsam mit dem Verkäufer ab. Melden Sie sich dann bei dem örtlichen Versorgungsunternehmen an.
- Funktionsweise und Bedienung aller Einbauten und Geräte sollten Sie sich ausführlich erklären lassen. Insbesondere kleine "liebenswerte" Macken und Kunstgriffe.
- Sie haben die Möglichkeit, alle Versicherungen zu übernehmen. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen nach der Eintragung im Grundbuch. Lassen Sie sich sämtliche Versicherungsunterlagen zumindest in Kopie aushändigen, wie z. B. die Feuerversicherung, Gebäudehaftplicht, Gewässerschadenversicherung, etc..
- Anteilige Kosten an der Grundsteuer, Versicherung, ggf. das verbliebene Öl im Tank müssen Sie dem Verkäufer ab dem Übergabetermin erstatten.
Tipp: Nutzt der Verkäufer das Objekt nicht mehr, oder steht es ohnehin leer, könnten Sie eine Schlüsselübergabe vor Kaufpreiszahlung vereinbaren.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit mit der Renovierung zu beginnen und Ihre alte Wohnstätte weiter zu nutzen. Sie müssten dann lediglich für die Nebenkosten aufkommen.
Allerdings ist es angebracht, die Modalitäten der vorherigen Schlüsselübergabe beim Notar zu besprechen und schriftlich im Vertrag festzulegen.
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