Der Notartermin
Jeder Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks muss notariell beurkundet werden. Der Notar stellt eine unparteiische Instanz dar und ist gegenüber Verkäufer und Käufer zur Neutralität verpflichtet.
Bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgendes beachten:
Prüfen Sie den Kaufvertrag
Unterzeichnen Sie keinen ungeprüften Vertrag.
Vor der Vertragsunterzeichnung wird Ihnen auf Wunsch der Entwurf des Vertrages zugesandt. Die Prüfung kann ein Rechtsanwalt übernehmen, was jedoch mit Kosten verbunden ist.
Lesen Sie den Vertrag in jedem Fall gut durch und notieren Sie Fragen, Unklarheiten und Änderungswünsche.
Treten Verständnisschwierigkeiten auf oder bleiben Fragen ungeklärt, sollten Sie sich mit dem Notar in Verbindung setzen. Klären Sie offene Punkte unbedingt vor der Beurkundung.
Achten Sie auf diese Vertragsinhalte
- Richtige Aufführung der Vertragsparteien
- Kaufpreis
- Angabe des Übergabe- und Zahlungstermins
- Angabe der bis zur Übergabe noch zu erbringenden Leistungen
- Eintragungen in Abteilung 2 und 3 des Grundbuches
- Eintragungen im Baulastenverzeichnis
- Versteigerungsvermerk
- Hinweise auf Schäden
- Hinweise auf Altlasten und Kontaminierungen des Bodens
Insbesondere bei Altlasten:
Wenn Sie erst mittels des Kaufvertrages erfahren, dass etwas mit dem Grundstück nicht stimmt, sollten Sie mit der Unterzeichnung warten.
Klären Sie zuerst alle Sachverhalte und schaffen Sie sich Rechtsicherheit.
Grundschulden:
Prüfen Sie unbedingt die Höhe der im Grundbuch eingetragenen Belastungen.
Diese müssen nicht unbedingt mit den tatsächlichen Belastungen übereinstimmen. Seien Sie besonders aufmerksam, wenn die zurückzuzahlenden Beträge den Kaufpreis übersteigen. Hier müssen Sie unbedingt mit der Bank oder dem Notar abklären, ob die Löschungsbewilligungen für die Grundschulden erteilt werden.
Oft bedarf es beim Kauf einer Eigentumswohnung der Zustimmung des Verwalters im Grundbuch. Jedoch kann diese nur in besonderen Ausnahmefällen versagt werden.
Tipp: Gerade in Baden-Württemberg kann es vorkommen, dass Sie mitunter mehrere Wochen auf einen Notartermin und somit die Beurkundung warten müssen. Dies ist ärgerlich, da die Eigentumsverhältnisse ungeändert bleiben und dadurch die Finanzierung blockieren kann oder etwaige Umzugspläne über Bord wirft usw.. Da die Notare in Baden Württemberg Staatsbeamte sind, haben sie aber den Vorteil der fixen Kosten, da diese per Gebührenverordnung festgelegt sind.
Jedoch steht Ihnen die Wahl des Notars vollkommen frei. So können Sie beispielsweise genauso nach Rheinland-Pfalz ausweichen, wo die Notare in der Lage sind, viel flexibler und kundenorientierter zu arbeiten. Dies ist dann allerdings mit eventuell höheren Kosten verbunden.
Viele Gemeinden bieten darüber hinaus einen Sammeltermin an. Hier kommt der Notar z.B. einmal im Monat ins Rathaus und arbeitet die anstehenden Fälle vor Ort ab. Erkundigen Sie sich hierzu in Ihrem Rathaus: mit Sicherheit ist eine Voranmeldung unerlässlich.
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